Philosophie
Uns liegt die individuelle, ganzheitliche Betrachtung unserer Patienten am Herzen. Dabei folgt unser therapeutischer Ansatz den osteopathischen Prinzipien. Wir betrachten den Körper als funktionelle Einheit. Ist diese Einheit gestört, können die manuellen Techniken der Osteopathie die Regeneration und Selbstheilung unterstützen.
THERAPEUTISCHE ANSÄTZE
Haltung und Körperstatik
Aktive & Passive Beweglichkeit der Gelenke
Spannung im Bindegewebe
Ernährung der Gewebe (Arterielle Versorgung, Venöse und Lymphatische Entsorgung)
Nervale Informationsverteilung (Gelenkblockaden)
Cranio-Sakraler-Rhythmus
Stärkung der Eigenverantwortung
Zu den bei uns in der Praxis angewandten Techniken gehören unter anderem die klassischen Impulstechniken der Chiropraktik, Bindegewebstechniken (klassische Bindegewebsmassagen, Myofasziale Release (MFR), Faszien-Distorsion-Modell (FDM), Schröpfkopfmassage), viszerale Behandlung nach Barral und die
Cranio-Sakrale Therapie nach John Upledger.
Um den Behandlungserfolg zu sichern, ergänzen wir die Behandlungstechniken mit Kinesio-Taping, Gua Sha und Übungen mit der Faszien Rolle, die Patienten in Eigenregie zu Hause fortgesetzen können.
Unser Behandlungsschwerpunkt liegt auf chronischen, bzw. länger zurückliegenden Probleme und aktive Entzündungen, sowie akute Verletzungen.
ANSATZ
Zwar ähneln sich viele Techniken, jedoch sind die Ansätze unterschiedlich. Während die Osteopathie auf Ganzheitlichkeit abzielt und die Regeneration unterstützt, konzentriert sich die klassische Physiotherapie auf spezifische Probleme, wie Bewegungseinschränkungen oder Schmerzen. Der physiotherapeutische Therapieansatz hat seine Berechtigung, da er sich auf die Symptome bezieht und diese beseitigt. Physiotherapeutische Behandlungen finden in der Prävention, der Rehabilitation nach Operationen oder Verletzungen, bei chronischen Schmerzen sowie in der Neurologie und Orthopädie statt.
KOSTEN
Eine physiotherapeutische Behandlung ist eine Leistung der GKV (gesetzliche Krankenkasse) und wird darüber erstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezahlen Osteopathie nicht als Regelleistung, aber viele Kassen geben einen Zuschuss als freiwillige Leistung. Da es sich um eine Ermessensleistung nach § 11 Abs. 6 SGB V handelt, darf jede Krankenkasse selbst entscheiden, ob diese osteopathische Therapieformen bezuschusst.